Allgemeine Verkaufsbedingungen

Präambel
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die von der Firma Merk Vision erbrachten Leistungen und Nebenleistungen. In Ermangelung eines von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Vertrages stellen diese Bedingungen die einzige Vereinbarung zwischen ihnen über den Gegenstand der Bestellung dar und haben Vorrang vor allen anderen Dokumenten. Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieses Vertrages als nichtig oder ungeschrieben angesehen oder erklärt wird, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Stornierung und Verschiebung
Absage oder Verschiebung durch Merk Vision behält sich das Recht vor, eine Leistung zu verschieben oder abzusagen. Merk Vision benachrichtigt den Kunden so schnell wie möglich. Eine Entschädigung des Auftraggebers wegen einer Verschiebung oder eines Rücktritts durch Merk Vision ist ausgeschlossen.
Stornierung oder Verschiebung aufgrund des „Kunden
Im Falle der Stornierung eines Auftrags werden alle Teilzahlungen und Anzahlungen erworben. Jede Verschiebung oder Stornierung wird nach den folgenden Fristen berechnet: -25% des fälligen Betrages, wenn die Stornierung oder Verschiebung weniger als 10 Tage und mehr als 5 Tage vor Beginn der Dienstleistung erfolgt. -100% des fälligen Betrages, wenn die Stornierung oder Verschiebung weniger als 5 Tage vor Beginn der Dienstleistung erfolgt. Wenn ein Referent reisen muss, werden die Reisekosten (und ggf. die Unterkunft) extra berechnet.
Preise
Die Verkaufspreise der Schulungen variieren je nach Art der Schulung. Vordefinierte Schulungen haben feste Preise, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer. Die Preise für maßgeschneiderte Kurse richten sich nach den gewählten Modulen und der Anzahl der Schulungstage. Die Kosten für die Werkzeuge und Unterrichtsmaterialien sind in den angegebenen Tagespreisen enthalten, eventuelle Reise- und Übernachtungskosten für unsere Berater und Trainer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Zahlungskonditionen
Die Zahlung muss vom Kunden spätestens innerhalb von fünfundvierzig Tagen ab dem Datum der Intervention erfolgen, ausgenommen kürzere oder längere Fristen, die von Merk Vision speziell vereinbart wurden. Jeder Zahlungsverzug kann eine Unterbrechung der Leistungen begründen. Bei Zahlungsverzug wird eine Strafe in Höhe des 3-fachen des gesetzlichen Zinssatzes fällig (Art. L 441-6, Absatz 12 des Handelsgesetzbuches).Für jeden Gewerbetreibenden, zusätzlich zu den Verzugszuschlägen, wird jede Summe, die nicht zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit gezahlt wird, von Rechts wegen die Zahlung einer Pauschalvergütung in Höhe von 40 € für die Kosten der Wiederbeschaffung (Art. Umgekehrt wird bei einer vorzeitigen Zahlung kein Skonto gemäß dem Gesetz Nr. 92.1442 vom 31/12/92 gewährt.
Klausel der Verwirkung der Laufzeit
Jede von Merk Vision eingeräumte Frist beinhaltet die Klausel der Verwirkung der Frist. Ein einziger unbezahlter Termin macht den Restbetrag der Schuld sofort fällig.
Vertraulichkeit und Eigentumsrechte
Die dem „Auftraggeber“ zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Alle verwendeten Lehrmittel bleiben alleiniges Eigentum von Merk Vision oder deren Partnern. Folglich stellt die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung von Merk Vision eine Fälschung dar und unterliegt den damit verbundenen Sanktionen. Recht und Zuständigkeitszuweisung Die vorliegenden Verkaufsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Im Falle von Streitigkeiten wird der Gerichtsstand Nanterre vereinbart, ungeachtet mehrerer Beklagter oder Gewährleistungsansprüche. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer fällig.
Geschehen zu Sèvres, 5.4.2021